Die beiden Entscheidungen des X. Senates des BFH vom 19.5.2021 beenden zwar die bereits seit Jahren bestehende Polemik, wie eine mögliche Doppelbesteuerung rechnerisch zu ermitteln ist, indem sie feste Berechnungsparameter vorgeben. Sie bringen auch Klarheit und Rechtssicherheit zu weiteren Problemstellungen rund um die Rentenbesteuerung, u.a. auch verfahrensrechtlicher Natur.

Dennoch ist in der Zukunft mit stets zunehmenden Doppelbesteuerungsfällen zu rechnen, die auch ihren Weg zur Finanzgerichtsbarkeit finden werden. Es bleibt abzuwarten, auf welche Art und Weise der Gesetzgeber seine Planungen in die Tat umsetzen und die vielfältigen zukünftigen Fälle einer etwaigen Doppelbesteuerung, wenn nicht zu vermeiden, dann zumindest deutlich zu verringern versuchen wird. Sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichtsbarkeit hoffen, dass ihm dies gelingen wird.

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