Dr. Heinz-Willi Kamps, RA/FASt / Dr. Torben Gravenhorst, RA[*]

Grundstücke, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (also insb. Wohnungen und Wohnhäuser), sind seit jeher Gegenstand von An- und Verkauf. Befindet sich ein solches Eigenheim im Nachlass, ist den Erben oftmals nicht bekannt, wann dieses vom Erblasser erworben wurde. Soll der Nachlass – oder Teile hiervon – veräußert werden, bestehen nicht unerhebliche Steuerfallen, insb. im Hinblick auf die Frage, ob und wann die zehnjährige Haltefrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG greift. Der BFH hat jüngst dazu Stellung genommen, ob die Vorschrift greift, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört und ein Miterbenanteil entgeltlich erworben wird (BFH v. 26.9.2023 – IX R 13/22).

[*] Dr. Heinz-Willi Kamps ist Partner, Dr. Torben Gravenhorst Associate der Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Köln.

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