Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für Zwecke der Grundsteuer deutlich vereinfacht und auf eine solide Grundlage gestellt. Die Ermittlung der Reinerträge dürfte durch die Bezugnahme auf die Anlagen, in denen die Ertragslage der einzelnen Nutzungen detailliert dargestellt sind, zu der gewünschten Gleichmäßigkeit der Besteuerung führen. Insgesamt sind die Vorschriften so aufgebaut, dass die Ermittlung des Grundsteuerwertes in einem digitalen Verfahren ermöglicht wird und umständliche und fehleranfällige Parallelberechnungen überflüssig werden.

Ob die vom Gesetzgeber gewünschte Vereinfachung tatsächlich in der Praxis spürbar wird, muss allerdings abgewartet werden. Dazu muss zuerst mit einer erheblichen Kraftanstrengung auf Seiten der Finanzverwaltung eine neue Bewertung aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Diese Arbeit wird voraussichtlich bereits 2022 beginnen.

Für die Inhaber der Betriebe ergibt sich allerdings die Notwendigkeit, die tatsächlichen Verhältnisse am Bewertungsstichtag dem FA mitzuteilen. Hierzu enthält § 228 BewG eine entspr. Erklärungspflicht.

 

Service: Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern, ErbStB 2021, 80

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge