Keine Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten eine eigene Betriebsstätte i.S.d. § 12 S. 1 AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (BFH v. 24.8.2011 – I R 46/10, BStBl. II 2014, 764 = GmbH-StB 2012, 8 [Böing]). Dies gilt aber nur, wenn die fehlende Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anlage des Dritten durch eine eigene unternehmerische Tätigkeit vor Ort ersetzt wird (z.B. Identität der Leitungsorgane, fortlaufende nachhaltige Überwachung in den Räumlichkeiten des Auftragsnehmers) (BFH v. 23.3.2022 – III R 35/20). GmbH-StB 2022, 342
Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen Der BFH hat entschieden, dass die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und Buchst. d GewStG nur die Gewinne erfasst, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. Dabei setzt die Annahme einer nicht von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und Buchst. d GewStG erfassten Tätigkeit nicht voraus, dass die Tätigkeit die Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.d. § 14 S. 1 AO erfüllt, den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung verlässt oder besondere organisatorische Vorkehrungen erfordert. Vielmehr genügt es, dass der Tätigkeit trennbare Erträge zugeordnet werden können (BFH v. 1.9.2021 – III R 20/19). GmbH-StB 2022, 11
Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG Die Überführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in den "neuen" Betrieb steht der Einstellung des "bisherigen" Betriebs nicht entgegen. Der Gewinn aus der Veräußerung des bisher originär gewerblichen Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist daher nicht bereits dann dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem neuen vermögensverwaltenden Geschäftsbereich der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird (Änderung der Rechtsprechung) (BFH v. 10.2.2022 – IV R 6/19). GmbH-StB 2022, 272
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten Die Kosten für die Anmietung einer Messestandsfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandsfläche bei unterstelltem Eigentum zum Anlagevermögen gehören würde. Hierbei kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandsfläche erfordern (BFH v. 23.3.2022 – III R 14/21). GmbH-StB 2022, 274
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder den Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen (BFH v. 2.2.2022 – III R 65/19). GmbH-StB 2022, 168
Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens Wird eine festverzinsliche Anlage als Sachdarlehen überlassen, unterliegen die Aufwendungen des Darlehensnehmers für dabei zurückzugewährende Stückzinsen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (BFH v. 7.10.2021 – III R 15/18). GmbH-StB 2022, 100
Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben (BFH v. 28.6.2022 – I R 43/18). GmbH-StB 2022, 370 (in dieser Ausgabe)
Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über einer Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung) (BFH v. 16.9.2021 – IV R 7/18). GmbH-StB 2022, 69
Keine erweiterte GewSt-Kürzung bei erstmaliger Verwaltung im Laufe des EZ Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig ist (BFH v. 27.10.2021 – III R 7/19). GmbH-StB 2022, 43
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Verpachtung an teilweise identische Schwester-GbR Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei einem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen G...

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