Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) Das BMF hat bereits fünf Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ([KöMoG] v. 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2050) seine Verwaltungsauffassung zur Option nach § 1a KStG von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer veröffentlicht (BMF v. 10.11.2021 – IV C 2 - S 2707/21/10001:004). GmbH-StB 2021, 386 (in dieser Ausgabe)
Zweifelsfragen zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG: zeitpunktbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung wesentlich funktionalen Sonder-BV Das BMF hat zu den Auswirkungen des Urteils des BFH v. 10.9.2020 – IV R 14/18, GmbH-StB 2021, 147 (Sobisch) Stellung genommen. Die BFH-Sichweise zu einer strengen zeitpunktbezogenen Betrachtungsweise bei der Übertragung oder Zurückbehaltung von wesentlich funktionalem Sonderbetriebsvermögen wurde übernommen und die Ausführungen im Schreiben des BMF v. 20.11.2019 – IV C 6 - S 2241/15/10003 – DOK 2019/0964762, GmbH-StB 2020, 105 (Schimmele) = BStBl. I 2019, 1291 diesbezüglich präzisier (BMF v. 5.5.2021 – IV C 6 -S 2240/19/10003:017). GmbH-StB 2021, 217
Einkommenserhöhung durch verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer vGA Das BMF nimmt zur Auslegung des § 8 Abs. 3 S. 5 KStG durch das BFH-Urteil v. 13.6.2018 (BFH v. 13.6.2018 – I R 94/15, GmbHR 2019, 79 = GmbH-StB 2018, 385) Stellung, nach der keine Nichtberücksichtigung i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 5 KStG vorliegt, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Abs. 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (BMF v. 18.11.2020 – IV C 2 - S 2743/18/10002:001). GmbH-StB 2021, 13
Verlusttragung im steuerlichen Querverbund Das BMF stellt eine neue Regelung zur disquotalen Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) als Gesellschafter auf (BMF v. 6.7.2021 – IV C 2 -S 2706/19/10007:001). GmbH-StB 2021, 313
§ 8b Abs. 2 KStG bei Währungssicherungsgeschäften Unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH v. 10.4.2019 – I R 20/16, GmbH-StB 2019, 362 nimmt das BMF im Detail zur Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften von § 8b Abs. 2 S. 1 KStG erfasst werden (BMF v. 5.10.2020 – IV C 2 - S 2750-a/19/10005:002). GmbH-StB 2021, 14
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG Die Finanzverwaltung nimmt in einem umfassenden BMF-Schreiben zur Anwendung und Auslegung des fortführungsgebundenen Verlustvortrages Stellung (BMF v. 18.3.2021 – IV C 2 - S 2745-b/19/10002:002). GmbH-StB 2021, 156
Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften Die Finanzverwaltung hat zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an Wertpapieren unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Betroffen sind sämtliche Wertpapiergeschäfte, soweit das Wertminderungsrisiko nach einer Gesamtwürdigung der Umstände nicht auf den Empfänger der Wertpapiere übergegangen ist (BMF v. 9.7.2021 – IV C 6 - S 2134/19/10003:007). GmbH-StB 2021, 276
Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" Die Finanzverwaltung hat zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an Wertpapieren und zu den Folgen des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten speziell für sog. Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen und die bisher vertretene Verwaltungsauffassung (BMF v. 17.7.2017 – IV C 1 - S 2252/15/10030:005 – DOK 2017/0616356, BStBl. I 2017, 986 = EStB 2017, 360 [Günther]) zumindest teilweise geändert. Die Grundsätze zur Aufarbeitung von Cum/Cum-Transaktionen berücksichtigen sowohl die BFH-Rechtsprechung als auch insbesondere die Rechtsprechung des Hessischen FG (FG Hess. v. 28.1.2020 – 4 K 890/17) speziell zur Würdigung von Cum/Cum-Gestaltungen (BMF v. 9.7.2021 – IV C 1 -S 2252/19/10035:014). GmbH-StB 2021, 278
 
Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften und deren Auswirkungen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG Die Finanzverwaltung nimmt zu der Frage Stellung, ob und inwieweit ein Wechsel im Gesellschafterbestand einer Obergesellschaft Einfluss auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG bei der Untergesellschaft hat. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesellschafterwechsel bei der Obergesellschaft keinen Einfluss auf die erforderliche Unternehmeridentität bei der Untergesellschaft hat (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 11.8.2021 (z.B. MdF NRW v. 11.8.2021 – G 1427 – 26 – V B 4)). GmbH-StB 2021, 312
Gleich lautender Ländererlass vom 22.9.2020 zur Anwendung des § 6a GrEStG Die obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlichten am 22.9.2020 einen neuen, gleich lautenden Erlass zur Anwendung des § 6a GrEStG. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf die jüngsten hierzu ergangenen BFH-Entscheidungen. Sie hält dabei punktuell nicht weiter an ihrer restriktiven Auffassung zum herrschenden Unternehmen, zum Verbundbegriff sowie zu den Vor- und Nachbehaltensfristen fest (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 2...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge