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Zweifelsfragen zu § 6 Absatz 3 EStG, Auswirkungen des BFH-Urteils vom 10.9.2020, IV R 14/18

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BMF, Schreiben vom 5.5.2021, IV C 6 - S 2240/19/10003 :017 (DOK 2021/0450777), BStBl I 2021, 696

Bezug:

Änderung des BMF-Schreibens vom 20. November 2019 (BStBl I S. 1291)

Ergebnis der Erörterungen zu TOP 8 der ESt II/21

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 20. November 2019 (BStBl 2019 I S. 1291) wie folgt geändert:

Rn. 9 wird wie folgt gefasst:

„Wird im Zeitpunkt der Übertragung des Anteils am Gesamthandsvermögen funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten und zeitgleich (vgl. Rn. 9a) in das Privatvermögen des Übertragenden überführt, ist eine Buchwertfortführung nach § 6 Absatz 3 Satz 1 EStG nicht zulässig, weil sich das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen zum Zeitpunkt der Entnahme noch im Betriebsvermögen des Übertragenden befand und bei einer derartigen Konstellation gerade nicht alle im Übertragungszeitpunkt noch vorhandenen wesentlichen Betriebsgrundlagen des vorhandenen Betriebs nach § 6 Absatz 3 Satz 1 EStG übertragen werden (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 29. November 2017, I R 7/16, BStBl 2019 II S. 738). Es liegt in diesem Fall insgesamt grundsätzlich eine tarifbegünstigte Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils vor (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VIII B 21/93, BStBl 1995 II S. 890). Die stillen Reserven im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen sind aufzudecken. § 6 Absatz 3 Satz 2 EStG ist nicht anwendbar, da der Übertragende mit der Übertragung des (gesamten) Anteils am Gesamthandsvermögen nicht mehr Mitunternehmer ist.”

Nach Rn. 9 wird folgende neue Rn. 9a eingefügt:

„Bei der Prüfung, ob die Übertragung des Anteils am Gesamthandsvermögen und die Veräußerung an Dritte oder die Überführung ins Privatvermögen zeitgleich vorgenommen werden, ist auf das im Zeitpunkt ...

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  Kommentar Das BMF hat sich zu einigen Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG geäußert. Insbesondere folgt die Finanzverwaltung in weiten Teilen der Rechtsprechung des BFH und ändert insoweit die Auffassung in einem früheren BMF-Schreiben. Übertragung von ...

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