1. Geschäftsführer/Gesellschafter

 
Schadensersatzanspruch gegen den GmbH-Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG Die GmbH trägt in einer Organhaftungsklage nach § 43 Abs. 2 GmbHG die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, dass und inwieweit ihr durch das Verhalten ihres Geschäftsführers in seinem Pflichtenkreis ein Schaden entstanden ist. Der Geschäftsführer hingegen trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, ihn kein Verschulden trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre. Der Geschäftsführer einer GmbH ist gegenüber der Gesellschaft gem. § 666 BGB i.V.m. §§ 675, 611 BGB auch nach seiner Abberufung zur Auskunftserteilung verpflichte (BGH v. 22.6.2021 – II ZR 140/20). GmbH-StB 2021, 310
Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann (BGH v. 9.3.2021 – II ZB 33/20). GmbH-StB 2021, 215
 
Fällt der Geschäftsführer unter den Arbeitnehmerbegriff des § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG? Die negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, wonach die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen gelten, ist auf § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG nicht anzuwenden. Eine generelle Ausdehnung des Arbeitnehmerbegriffs in § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG auf Fremdgeschäftsführer einer GmbH – unabhängig davon, ob sie ausnahmsweise als Arbeitnehmer beschäftigt werden – ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BAG v. 27.4.2021 – 2 AZR 540/20). GmbH-StB 2021, 308
Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines geschäftsführenden KG-Gesellschafters Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft ist ein relativ unentziehbares Recht. Der Eingriff in ein relativ unentziehbares Recht ist rechtmäßig, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten und für den betroffenen Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist oder er dem Eingriff zugestimmt hat. Dass eine Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Interesse der Gesellschaft liegt, erfüllt diese Voraussetzungen nicht (BGH v. 13.10.2020 – II ZR 359/18). GmbH-StB 2021, 49
Entlastung in der GmbH & Co. KG Klagt in der GmbH & Co. KG ein Gesellschafter wegen Treuepflichtverletzung auf Feststellung der Nichtigkeit eines Entlastungsbeschlusses, trägt dieser die Darlegungs- und Beweislast für die insoweit erforderliche schwerwiegende Pflichtverletzung des entlasteten Geschäftsführers (BGH v. 22.9.2020 – II ZR 141/19). GmbH-StB 2021, 47
Vorsorgliche erneute Einziehung eines Geschäftsanteils aus wichtigem Grund Eine GmbH ist durch die negative Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen (BGH v. 10.11.2020 – II ZR 211/19). GmbH-StB 2021, 9
Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen nicht mehr in der Gesellschafterliste eingetragenen Geschäftsanteilsinhaber Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht grundsätzlich die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG entgegen. Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen. Die Anfechtung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann analog § 244 S. 1 AktG nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafterversammlung den anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss nicht fristgerecht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist (BGH v. 26.1.2021 – II ZR 391/18). GmbH-StB 2021, 115

2. Krise/Insolvenz

 
Ausschüttung nach Gewinnvortragsbeschluss im Insolvenzfall anfechtbar Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und lässt er sich daraufhin den Jahresüberschuss zumindest zum Großteil doch auszahlen, so unterliegt diese Auszahlung der Insolvenzanfechtung, falls für die GmbH innerhalb eines Jahres ab Auszahlung ein Insolvenzantrag gestellt wird (BGH v. 22.7.2021 – IX ZR 195/20). GmbH-StB 2021, 345
Auslegung einer Zahlungszusage des Geschäftsführers einer zahlungsunfähigen GmbH als Schuldbeitritt Gingen sowohl die Gesellschaftsgläubigerin als auch der Geschäftsführer der GmbH davon aus, dass mit einer Schuldtilgung durch die Gese...

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