Firmenzusatz "partners" im Namen einer Rechtsanwalts-GmbH Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig (BGH v. 13.4.2021 – II ZB 13/20). GmbH-StB 2021, 214
§ 64 GmbHG bei D&O-Versicherung Der Anspruch gem. § 64 S. 1 GmbHG ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz i.S.d. D&O-Versicherung (BGH v. 18.11.2020 – IV ZR 217/19). GmbH-StB 2021, 84
Beschränkung der Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands durch die Satzung Die Auslegung eines vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags von den Gründern eingegangenen Rechtsgeschäfts kann ergeben, dass ausschließlich die erst zu gründende, noch nicht existierende GmbH berechtigt und verpflichtet werden soll. In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht. Die Vertretungsmacht des Vorstands einer Stiftung unterliegt keiner generellen Einschränkung durch den Stiftungszweck; eine die Vertretungsmacht einschränkende Satzungsbestimmung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn sie auch den Umfang der Beschränkung klar und eindeutig regelt (BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20). GmbH-StB 2021, 244
Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht ("Wirecard") Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft (BGH v. 27.1.2021 – StB 44/20 und BGH v. 27.1.2021 – StB 43/20 und BGH v. 27.1.2021 – StB 48/20). GmbH-StB 2021, 188
Vermögensbetreuungspflicht in einer gGmbH als kommunaler Eigenbetrieb Das Sparsamkeitsgebot, wonach der Staat "nichts verschenken darf", stellt ein allgemeines Prinzip der Haushaltsführung für den gesamten öffentlichen Bereich dar, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt unabhängig davon zu beachten ist, auf welcher Grundlage sie tätig werden. Nimmt der Vermögensbetreuungspflichtige unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben wahr, ist ihm regelmäßig ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eröffnet (BGH v. 17.12.2020 – 3 StR 403/19). GmbH-StB 2021, 242
 
Zusammenfassung i.R.d. kommunalen Querverbunds Ein stillgelegter oder in den Stand-by-Betrieb versetzter Dauerverlustbetrieb ist für Zwecke des kommunalen Querverbunds nicht mit dem erforderlichen Gewicht mit den kommunalen Versorgungsbetrieben wechselseitig technisch-wirtschaftlich verflochten (BFH v. 16.12.2020 – I R 41/17). GmbH-StB 2021, 212
Hoheitliche Tätigkeit i.R.d. Spartenrechnung Die Durchführung von Schulschwimmen durch einen öffentlichen Träger ist eine hoheitliche Tätigkeit, die i.R.d. Spartenrechnung einer eigenen Sparte zuzurechnen ist (BFH v. 16.12.2020 – I R 50/17). GmbH-StB 2021, 213
Spartenrechnung bei BgA Die grundsätzlich ab 2009 geltende Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG gilt nur für Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden und bei denen die öffentliche Hand die Verluste aus Dauerverlustgeschäften trägt. Wurde zuvor nach anderen Grundsätzen verfahren, besteht Bestandsschutz bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2011 (BFH v. 15.7.2020 – I R 55/17). GmbH-StB 2021, 151
Anforderungen an das "elektronische Zeugnis" i.S.d. § 12 Abs. 2 HGB Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gem. § 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars nach § 39a BeurkG elektronisch einzureichen (BGH v. 15.6.2021 – II ZB 25/17). GmbH-StB 2021, 384 (in dieser Ausgabe)
UK-Limited: Kein Recht auf Zweigstellen in der EU Nach dem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union und mit Ablauf des im Austrittsabkommens bestimmten Übergangszeitraums zum 31.12.2020 findet das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf britische Gesellschaften – weder in Gestalt des Primär- noch des Sekundärrechts (BGH v. 16.2.2021 – II ZB 25/17). GmbH-StB 2021, 186

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