Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben Der BFH hat entschieden, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 EStG voraussetzen, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres (10-Tages-Zeitraum) der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind (BFH v. 16.2.2022 – X R 2/21). EStB 2022, 239
Fälligkeitserfordernis gem. § 11 Abs. 2 S. 2 EStG bei verfrühter Umsatzsteuervorauszahlung nach Dauerfristverlängerung Der VIII. Senat des BFH hat im Anschluss an den X. Senat (BFH v. 16.2.2022 – X R 2/21, EStB 2022, 239) entschieden, dass es bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Hinblick auf § 11 Abs. 2 S. 2 EStG auf den Zeitpunkt des Abflusses ankommt, wenn eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember des Vorjahres zwar innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums im Folgejahr bezahlt wird, sie jedoch aufgrund einer Dauerfristverlängerung erst nach diesem Zeitraum fällig gewesen ist (BFH v. 21.6.2022 – VIII R 25/20). EStB 2022, 402 (in dieser Ausgabe)
Betriebsausgabenabzug scheidet auch bei ausschließlich bei Berufsausübung getragener bürgerlicher Kleidung aus Als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG können Kosten für bürgerliche Kleidung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden; vielmehr sind diese durch die steuerliche Freistellung des Existenzminimums abgegolten. Ausnahmsweise sind Aufwendungen für Kleidung Betriebsausgaben/Werbungskosten – nämlich dann, wenn es sich um typische Berufskleidung i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG handelt, welche nicht auch zu privaten Anlässen getragen werden kann (BFH v. 16.3.2022 – VIII R 33/18). EStB 2022, 285
§ 35a EStG: Gesellschafterverrechnungskonto ist kein Bankkonto! Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Gutschriften im Wege der Aufrechnung durch Belastung eines Gesellschafterverrechnungskontos genügen diesen Anforderungen nicht (BFH v. 9.6.2022 – VI R 23/20). EStB 2022, 371
Für statische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG Der BFH hat entschieden, dass bezüglich der Leistung eines Statikers (statische Berechnung) die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden kann, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war (BFH v. 4.11.2021 – VI R 29/19). EStB 2022, 91
Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Angehörige bei ambulanter Pflege- und Betreuungsleistung Der BFH hat entschieden, dass insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (einkaufen, kochen und Raumpflege) unter § 35a Abs. 2 S. 2 erster Halbs. EStG fallen. Dabei kann diese Steuerermäßigung für ambulante Pflege und Betreuung nicht nur von der pflege- bzw. betreuungsbedürftigen Person selbst, sondern auch von Dritten, denen diese Aufwendungen erwachsen, geltend gemacht werden – und zwar unabhängig davon, ob die Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Dritten oder der gepflegten bzw. betreuten Person erbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Rechnung vorliegt oder die Zahlung mittels Überweisung erfolgt (BFH v. 12.4.2022 – VI R 2/20). EStB 2022, 293
Anteiliger Entlastungsbetrag nach § 24b EStG...

... im Trennungsjahr: Der BFH hat – entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF v. 23.10.2017 – IV C 8 - S 2265 - a/14/10005 – DOK 2017/0877364, EStB 2017, 476 = BStBl. I 2017, 1432 Rz. 6) – entschieden, dass einzeln zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen können, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen (BFH v. 28.10.2021 – III R 17/20).

... im Jahr der Eheschließung: Der BFH hat – entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF v. 23.10.2017 – IV C 8 - S 2265 - a/14/10005 – DOK 2017/0877364, EStB 2017, 476 = BStBl. I 2017, 1432 Rz. 6) – entschieden, dass auch im Jahr der Eheschließung Ehegatten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig in Anspruch nehmen können, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen (BFH v. 28.10.2021 – III R 57/20).

EStB 2022, 122

EStB 2022, 123
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.d.F. des JStG 2008) unentgeltlich. Wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Bei Übertragung eines Vermietungsobjekts des Privatvermögens gegen Leibrente führen die wiederkehrenden Leistungen des Über...

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