Auszahlung einer abgetretenen Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung

Bei einem schenkweise abgetretenen betagten Anspruch aus einer Leibrentenversicherung ist Besteuerungszeitpunkt der Tod des Erblassers. Ist ein Hinterbliebener zugleich Erbe und Begünstigter aus einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, so stellt der Empfang dieser Vorteile auf den Todestag des Erblassers einen einheitlichen Erwerb dar.

FG Münster v. 27.10.2021 – 3 K 1409/20 Erb (rkr.)
ErbStB 2022, 35
Generationennachfolge-Verbund bei der Nacherbschaft

Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zugunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.

BFH v. 16.6.2021 – X R 30/20
ErbStB 2022, 64
Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses

Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer.

BFH v. 31.8.2021 – II R 2/20
ErbStB 2022, 97
Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

Abfindungen für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung werden von § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG i.d.F. des StUmgBG erfasst, wenn der Verzicht nach dem 24.6.2017 erklärt wird.

BFH v. 1.12.2021 – II B 34/21
ErbStB 2022, 99
Abzug eines vor dem Tod des Erblassers fällig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit

Ein vor dem Tod des Erblassers fällig gewordener Zugewinnausgleichsanspruch kann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, sofern im Einzelfall die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Belastung i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gegeben sind.

FG Münster v. 24.2.2021 – 3 K 1298/21 Erb (rkr.)
ErbStB 2022, 167
Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Sind zwei Brüder sowohl Nacherben nach ihren Großeltern als auch Erben der Vorerbin, steht ihnen auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen lediglich ein Freibetrag zu. In dem Antrag muss angegeben werden, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

BFH v. 1.12.2021 – II R 1/20
ErbStB 2022, 192
Kein Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG aufgrund Erbverzichts

Das Tatbestandsmerkmal "Kinder verstorbener Kinder" in § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG umfasst nicht Kinder eines auf sein gesetzliches Erbrecht Verzichtenden i.S.d. § 2346 BGB. Deshalb führt die durch einen Erbverzicht ausgelöste Vorversterbensfiktion gem. § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu einem erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.

Nds. FG v. 28.2.2022 – 3 K 176/21 (Rev. II R 13/22)
ErbStB 2022, 194
Lauf der Festsetzungsfrist bei Erbeinsetzung

Ein testamentarisch eingesetzter Erbe erlangt Kenntnis von dem Erwerb, wenn er zuverlässig Gewissheit erlangt hat, dass der Erblasser ihn wirksam zum Erben eingesetzt hat. Wird die Wirksamkeit eines Testaments erst später gerichtlich festgestellt, liegt spätestens in diesem Zeitpunkt eine sichere Kenntnis von der Erbeinsetzung vor, unabhängig davon, ob die Gerichtsentscheidung anfechtbar ist oder tatsächlich angefochten wird.

BFH v. 27.4.2022 – II R 17/20
ErbStB 2022, 254
Steuerbefreiung für denkmalgeschützte Objekte bei Zeitnähe zwischen Erwerb und Beginn von Maßnahmen zur Nutzbarmachung

Für die partielle Steuerbefreiung von 85 % für ein denkmalgeschütztes Gebäude nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 lit. a ErbStG ist es nicht erforderlich, dass es bereits innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

FG Münster v. 9.8.2022 – 3 K 2935/20 (rkr.)
ErbStB 2022, 328

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