Verdeckte Gewinnausschüttung – gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person | Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG sind in den dort bestimmten Grenzen Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52 bis 54 AO einkommensmindernd abziehbar. Diese Regelung gilt jedoch nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG", woraus folgt, dass von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfasste Aufwendungen zugleich vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein können und in diesem Fall das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern dürfen. BFH v. 13.7.2021 – I R 16/18 |
ErbStB 2022, 38 |
Gesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Verbrauchsstiftung | Ein steuerliches Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 KStG ist auch für die Stiftung (rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts) festzustellen. Das Stiftungskapital der Steuerpflichtigen als Verbrauchsstiftung ist nicht mit dem Nennkapital einer Kapitalgesellschaft, sondern in entspr. Anwendung des § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG mit einer Einlage vergleichbar. FG Nürnberg v. 15.6.2021 – 1 K 513/18 (Rev. I R 46/21) |
ErbStB 2022, 70 |
Erbschaftsteuerliche Bewertung einer Stiftung & Co. KG | Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen FA obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG. BFH v. 27.4.2022 – II R 9/20 |
ErbStB 2022, 253 |
Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung | Hat eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung ihre Geschäftsleitung im Inland, so unterliegt sie der Erbschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nds. FG v. 29.6.2022 – 3 K 87/21 (Rev. II R 30/22) |
ErbStB 2022, 299 |
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