Verdeckte Gewinnausschüttung – gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG sind in den dort bestimmten Grenzen Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52 bis 54 AO einkommensmindernd abziehbar. Diese Regelung gilt jedoch nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG", woraus folgt, dass von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfasste Aufwendungen zugleich vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein können und in diesem Fall das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern dürfen.

BFH v. 13.7.2021 – I R 16/18
ErbStB 2022, 38
Gesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Verbrauchsstiftung

Ein steuerliches Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 KStG ist auch für die Stiftung (rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts) festzustellen. Das Stiftungskapital der Steuerpflichtigen als Verbrauchsstiftung ist nicht mit dem Nennkapital einer Kapitalgesellschaft, sondern in entspr. Anwendung des § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG mit einer Einlage vergleichbar.

FG Nürnberg v. 15.6.2021 – 1 K 513/18 (Rev. I R 46/21)
ErbStB 2022, 70
Erbschaftsteuerliche Bewertung einer Stiftung & Co. KG

Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen FA obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG.

BFH v. 27.4.2022 – II R 9/20
ErbStB 2022, 253
Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung

Hat eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung ihre Geschäftsleitung im Inland, so unterliegt sie der Erbschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Nds. FG v. 29.6.2022 – 3 K 87/21 (Rev. II R 30/22)
ErbStB 2022, 299

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