Der Datenzugriff im Rahmen von Fahndungsprüfungen ist vielfältig und stets eine Herausforderung für die Ermittler vor Ort. Neben rechtlichen Besonderheiten, z.B. auch die Frage des Datenzugriffs auf Daten außerhalb der Landesgrenzen, ergeben sich in der Praxis auf Grund der Vielfältigkeit der anzutreffenden DV-Systeme und der fortschreitenden Digitalisierung für die IT-Fahnder*innen immer neue Aufgaben. Das betrifft nicht nur die Datensicherungsmöglichkeiten vor Ort, sondern vor allem auch die teils aufwendige Datenaufbereitung, bevor mit der eigentlichen Sichtung und Auswertung überhaupt erst begonnen werden kann.

Durch die immer neuen Aufgaben der IT-Fahnder*innen ändert sich auch stetig der Personal- und Ausstattungsbedarf. Allein die großen und dann oftmals nicht mehr vor Ort gespeicherten Datenmengen, deren Volumen auch zukünftig weiter überproportional ansteigen wird, machen entsprechende technische und rechtlich anerkannte Lösungen für das Sichern dieser Datenmengen erforderlich. Gleiches gilt für Daten aus den sozialen Netzwerken und Clouds.[12]

Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung ohne Einsatz von entsprechend gut geschulten und ausgestatteten IT-Fahnder*innen und deren notwendige Unterstützung für die Ermittler*innen über die Datensicherung und -aufbereitung hinaus, werden auch zukünftig nur schwer durchführbar sein.

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem AO-StB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2022 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

 

Service: Wenzler, UFD Cloud Analyzer – Heimliche Online-Durchsuchung ohne Beschluss?, AO-StB 2021, 131; Peters, Beweisverwertungsverbot bei unzulänglicher Begründung ermittlungsrichterlicher Beschlüsse, AO-StB 2021, 372; abrufbar unter steuerberater-center.de

[12] S.auch Wenzler, AO-StB 2021, 131 f.

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