Dem in Berlin am 9. Dezember 2019 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2006 II S. 930, 931) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

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