Artikel 10 des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. |
Absatz 2 Buchstabe b wird durch folgenden Buchstaben ersetzt:
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3. |
Nach Absatz 2 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt: (3) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Ausdruck "Gesellschaft"
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4. |
Der bisherige Absatz 3 wird in Absatz 4 umnummeriert. |
5. |
Der bisherige Absatz 4 wird in Absatz 5 umnummeriert und der folgende Satz wird aufgehoben: "Nach dem Vollanrechnungsverfahren, das derzeit in Singapur eingeführt wird, ist die von Dividenden abziehbare Steuer eine Steuer vom Gewinn oder Einkommen der Gesellschaft und nicht eine Steuer von Dividenden im Sinne dieses Artikels." |
6. |
Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden in Absätze 6 bis 8 umnummeriert. |
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