Artikel 10 des Abkommens wird wie folgt geändert:

 

1.

Absatz 2 Buchstabe b wird durch folgenden Buchstaben ersetzt:

 

b)

10 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen;

 

2.

Nach Absatz 2 Buchstabe b wird ein neuer Buchstabe c angefügt:

 

c)

ungeachtet der Buchstaben a und b 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn die die Dividende zahlende Gesellschaft eine Immobilieninvestmentgesellschaft beziehungsweise ein Real Estate Investment Trust ist.

 

3.

Nach Absatz 2 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

(3) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Ausdruck "Gesellschaft"

 

a)

in der Bundesrepublik Deutschland eine Immobilieninvestmentgesellschaft, bei der es sich um eine Gesellschaft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz) handelt;

 

b)

in Singapur einen Real Estate Investment Trust, bei dem es sich um einen als Investmentsystem für gemeinsame Anlagen gegründeten Trust handelt, der nach Section 286 des Securities and Futures Act (Chapter 289) genehmigt wurde und an der singapurischen Börse notiert ist, in unbewegliches Vermögen und in mit unbeweglichem Vermögen zusammenhängende Vermögenswerte investiert oder zu investieren beabsichtigt und nach Section 43(2A) des Singapore Income Tax Act (Chapter 134) auf der Ebene des Trustee nicht besteuert wird.

 

4.

Der bisherige Absatz 3 wird in Absatz 4 umnummeriert.

 

5.

Der bisherige Absatz 4 wird in Absatz 5 umnummeriert und der folgende Satz wird aufgehoben:

"Nach dem Vollanrechnungsverfahren, das derzeit in Singapur eingeführt wird, ist die von Dividenden abziehbare Steuer eine Steuer vom Gewinn oder Einkommen der Gesellschaft und nicht eine Steuer von Dividenden im Sinne dieses Artikels."

 

6.

Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden in Absätze 6 bis 8 umnummeriert.

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