Bei der Verrechnungspreisbestimmung ("Verrechnungspreise") besteht das Problem, Fremdvergleichswerte für Margen, Gewinnaufschläge usw. ermitteln zu können. Dies wird in der Verrechnungspreispraxis u. a. dadurch zu lösen versucht, dass auf Datenbanken zurückgegriffen wird, in denen die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse vieler Unternehmen hinterlegt sind. Daraus sollen fremdübliche Margen oder Handelsspannen von vergleichbaren Unternehmen hergeleitet werden. Folglich sind nur solche Unternehmen zu berücksichtigen, die nicht konzernverbunden sind und über ein vergleichbares Funktions- und Risikoprofil verfügen.

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