Das geplante Verbandssanktionengesetz ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, denn de lege lata werden die möglichen Sanktionen gegen Unternehmen als unzureichend und ineffektiv empfunden. Allerdings ist der Gesetzgeber gleichzeitig aufgerufen, die chronisch überlastete Justiz personell aufzustocken, um den zusätzlichen Aufgaben gerecht zu werden.

 

Service: Heerspink, Einführung in das Unternehmensstrafrecht – Grundlagen und Verantwortlichkeit für Dritte, AO-StB 2011, 186, abrufbar unter steuerberater-center.de

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