Die Förderung des lokalen Freifunks stellt einen gemeinnützigen Zweck dar, soweit er nicht kommerziell betrieben wird. Die gewerbliche Verwendung der Nutzerdaten, etwa als Gegenleistung für den Gebrauch, ist gemeinnützigkeitsschädlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge