Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQs erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der Schlussabrechnung der "Überbrückungshilfen" sowie der "Novemberhilfe" und "Dezemberhilfe". Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen beziehungsweise Steuerberatende (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

NEU: Verkürzung der Zahlungswege bei verbundenen Unternehmen

Stand: 30.10.2023 (Änderungen zum 15.9.2023, s. Tz. 6.4 sind kursiv gesetzt).

Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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