Das Wahlrecht kann bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 ausgeübt werden.

Nach Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr möglich. Deshalb muss das Wahlrecht vor Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ausgeübt werden.

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