6.1 Wer kann von dem Wahlrecht zwischen Neustarthilfe 2022 und Überbrückungshilfe IV Gebrauch machen?

Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe IV eingeräumt. Sie können somit nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrages von der Neustarthilfe 2022 zur Überbrückungshilfe IV wechseln und umgekehrt, um das für sie vorteilhaftere Programm auszuwählen. Von dem Wahlrecht können alle Antragstellenden Gebrauch machen, die in beiden Programmen antragsberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass bereits ein Antrag für eines der beiden Programme gestellt und beschieden wurde. Zudem muss der/die Antragstellende eine Erklärung abgeben, dass auf jegliche Ansprüche im Rahmen des ursprünglich ausgewählten Programmes verzichtet wird (Verzichtserklärung). Mit Zugang der Verzichtserklärung verliert der ursprüngliche Bescheid seine Wirksamkeit. Einer gesonderten Aufhebung des ursprünglichen Bescheides durch die Bewilligungsstelle bedarf es nicht.

Zur Antragsberechtigung in der Neustarthilfe 2022 siehe Ziffer 2.1. FAQ Neustarthilfe 2022.

Zur Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe IV siehe Ziffer 1.1. FAQ Überbrückungshilfe IV.

Das Wahlrecht steht sowohl denjenigen Antragstellenden, die Neustarthilfe 2022 nur für einen Förderzeitraum (1. oder 2. Quartal 2022) beantragt haben, als auch denjenigen Antragstellenden, die Neustarthilfe 2022 für beide Förderzeiträume (1. und 2. Quartal 2022) beantragt haben, zu. Haben Antragstellende beispielsweise Neustarthilfe 2022 für das 1. Quartal 2022 beantragt, können sie im Rahmen des Wahlrechtes in die Überbrückungshilfe IV wechseln und diese für den gesamten Förderzeitraum Januar bis Juni beantragen. Haben Antragstellende Überbrückungshilfe IV beantragt, können sie im Rahmen des Wahlrechtes in die Neustarthilfe 2022 wechseln und dort Anträge für das 1. oder 2. Quartal 2022 oder das 1. und 2. Quartal 2022 stellen.

Es ist jedoch nicht möglich, eine Kombination von Neustarthilfe 2022 und Überbrückungshilfe IV zu wählen, beispielsweise die Beantragung von Neustarthilfe 2022 für das 1. Quartal 2022 und Überbrückungshilfe IV für das 2. Quartal 2022.

 
Bereits beantragt Wechsel in die... Antragstellung im Rahmen des Wahlrechtes
Neustarthilfe 2022 1. Quartal Überbrückungshilfe IV

Antrag auf Überbrückungshilfe IV (beliebige Monate im Zeitraum Januar-Juni 2022) unter Angabe der Antragsnummer und Verzicht auf bisherigen Neustarthilfe 2022 Antrag für das 1. Quartal.

Hinweis: Eine Beantragung von Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist dann nicht mehr möglich
Neustarthilfe 2022 2. Quartal Überbrückungshilfe IV

Antrag auf Überbrückungshilfe IV (beliebige Monate im Zeitraum Januar-Juni 2022) unter Angabe der Antragsnummer und Verzicht auf bisherigen Neustarthilfe 2022 Antrag für das 1. Quartal.

Hinweis: Eine Beantragung von Neustarthilfe 2022 für das 1. Quartal ist dann nicht mehr möglich
Neustarthilfe 2022 1. Quartal Überbrückungshilfe IV Antrag auf Überbrückungshilfe IV (beliebige Monate im Zeitraum Januar-Juni 2022) unter Angabe der Antragsnummern und Verzicht auf bisherige Neustarthilfe 2022 Anträge für das 1. und 2. Quartal.
Überbrückungshilfe IV Neustarthilfe 2022 1. Quartal Antrag auf Neustarthilfe 2022 1. Quartal unter Angabe der Antragsnummer und Verzicht auf bisherigen Antrag auf Überbrückungshilfe IV.
Überbrückungshilfe IV Neustarthilfe 2022 2. Quartal Antrag auf Neustarthilfe 2022 2. Quartal unter Angabe der Antragsnummer und Verzicht auf bisherigen Antrag auf Überbrückungshilfe IV.

Überbrückungshilfe IV

Neustarthilfe 2022 1. und 2. Quartal

1. Antrag auf Neustarthilfe 2022 1. Quartal unter Angabe der Antragsnummer und Verzicht auf bisherigen Antrag auf Überbrückungshilfe IV.

2. Antrag auf Neustarthilfe 2022 2. Quartal unter Angabe, dass bereits vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, und der Nummer des Antrages auf Neustarthilfe 2022 1. Quartal.

6.2 In welchem Zeitraum kann das Wahlrecht ausgeübt werden?

Das Wahlrecht kann bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 ausgeübt werden.

Nach Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr möglich. Deshalb muss das Wahlrecht vor Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ausgeübt werden.

6.3 Wie kann das Wahlrecht ausgeübt werden? Welche Schritte sind hierbei durchzuführen?

Antragstellende, die das Wahlrecht ausüben wollen, müssen einen Antrag in dem Programm stellen, in das sie wechseln möchten. Im Falle des Wechsels in die Neustarthilfe 2022 für das 1. und 2. Quartal ist zunächst der Antrag für das 1. Quartal und dann der Antrag für das 2. Quartal zu stellen.

Bei der Antragstellung müssen sie an den entsprechenden Stellen des Antragsformulars angeben, dass sie bereits einen Antrag im jeweils anderen Programm gestellt haben, dieser bereits bewilligt wurde, und dass sie nun von dem Wahlrecht Gebrauch machen wollen sowie auf die Förderung im Rahmen des ursprünglich ausgewählten Programmes verzichten. Zudem müssen die Antragstellenden in dem neu gestellten Antrag die Antragsnummer und das Datum des Bescheides des ursprünglich genutzten Programms angeben. Im Falle des Wechsels von der Neustarthilfe 2022 1. und 2. Quartal in die Überbrückungshilfe IV muss d...

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