Der Antrag ist grundsätzlich in dem Bundesland zu stellen, in dem das Unternehmen, der Soloselbständige oder der Angehörige der Freien Berufe ertragsteuerlich geführt ist. Der Sitz der Betriebsstätte(n) ist dabei unerheblich.

Eine Ausnahme gilt für Soloselbständige oder Angehörige der Freien Berufe für deren Tätigkeit sie eine Feststellungserklärung abgeben müssen. In diesem Fall ist das Bundesland zuständig, in dem die Feststellungserklärung abzugeben ist.

Eine Beantragung von Hilfen in mehreren Bundesländern ist nicht zulässig.

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