Der Kinderfreibetrag wird für den VZ 2022 auf 2.810 EUR für jeden Elternteil erhöht (Kinderfreibetrag insgesamt somit 5.620 EUR). Für den VZ 2023 erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 3.012 EUR (Kinderfreibetrag insgesamt somit 6.024 EUR). Für den VZ 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag erneut auf dann 3.192 EUR (Kinderfreibetrag insgesamt somit 6.384 EUR).

Beraterhinweis Beim Lohnsteuerabzug bleibt die Erhöhung des Kinderfreibetrags für den VZ 2022 unberücksichtigt (Anwendung erst beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1.1.2023) und kann daher nur durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (§ 52 Abs. 32 Satz 5 EStG).

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