Wird die Auszahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt des Kredits gewünscht, ist zu beachten, dass der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung kommt.

Bis zu 2 Raten

Ein Darlehen kann wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen erfolgen. Zur Auszahlung kommt es nur, wenn die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Darlehensvertrag nach Vorlage folgender rechtswirksam unterzeichneter und gesiegelter Unterlagen zustande gekommen ist:

Abrufvoraussetzungen

  • Original der Vollmacht und des Unterschriftenprobenblatts (Formularnummer 600 000 0307)
  • Kopie der Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/Wirtschaftsplans (alternativ auch beglaubigte Kopie der Sitzungsniederschrift über den Kreditaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans); bei Kreditnehmern aus Bayern zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme
  • beglaubigte Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Aufnahme des Kredites.

24 Monate

Die KfW prüft die Unterlagen (meist 3 Bankarbeitstage) und übersendet dem Darlehensnehmer eine formlose Bestätigung über die Bereitstellung des Darlehens. Dieses ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Diese Frist wird für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge um maximal 24 Monate verlängert. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.

 
Achtung

12 Monate Zeit, sonst drohen Strafzinsen

Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Bei Missachtung droht ein Zinszuschlag.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge