Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendigkeit der Unterzeichnung der Revisionsschrift durch eine postulationsfähige Person

 

Leitsatz (NV)

1. Die Unterzeichnung der Revisionsschrift durch eine nicht postulationsfähige Person ist auch dann keine wirksame Einlegung der Revision, wenn dabei vermerkt ist, das Schriftstück sei im Entwurf von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet worden.

2. Werden mit einem von einer postulationsfähigen Person unterzeichneten Telefax Telekopien einer Revisionsschrift an das FG übermittelt, die von einer anderen -- nicht postulationsfähigen Person -- unterzeichnet ist, so kann -- nach den Umständen des Einzelfalls -- darin die wirksame Ein legung der Revision durch die das Telefax unterzeichnende postulationsfähige Person gesehen werden.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Zwischenurteil v. 06.07.1994 - II R 80/93 (NV); BFH/NV 1995, 246

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132736

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