Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuerveranlagung trotz bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids?
Leitsatz (amtlich)
Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Steht die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft erkennt, daß es aufgrund des ihm von vornherein bekannten Sachverhalts gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Veranlagung hätte durchführen müssen?
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.11.1982; Aktenzeichen 3 K 13/81) |
Nachgehend
BFH (Urteil vom 18.03.1986; Aktenzeichen VI R 6/83; BFH/NV 1986, 465) |
Fundstellen
Haufe-Index 1391731 |
BStBl II 1985, 59 |
BFHE 142, 135 (teilweise NV) |
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