Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuerveranlagung trotz bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids?

 

Leitsatz (amtlich)

Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Steht die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft erkennt, daß es aufgrund des ihm von vornherein bekannten Sachverhalts gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Veranlagung hätte durchführen müssen?

Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt.

 

Normenkette

EStG 1975 § 42

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.11.1982; Aktenzeichen 3 K 13/81)

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.03.1986; Aktenzeichen VI R 6/83; BFH/NV 1986, 465)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1391731

BStBl II 1985, 59

BFHE 142, 135 (teilweise NV)

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