Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuerveranlagung trotz bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids?

 

Leitsatz (amtlich)

Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Steht die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft den gleichgebliebenen Sachverhalt nunmehr rechtlich anders würdigt und aufgrund dieser Würdigung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Veranlagungsgrenzen des § 46 Abs. 1 EStG überschritten sind?

Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt.

 

Normenkette

EStG 1975 § 42

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 11.05.1982; Aktenzeichen VI 6115/80 E)

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.03.1986; Aktenzeichen VI R 175/82; BFH/NV 1986, 536)

BFH (Beschluss vom 21.10.1985; Aktenzeichen GrS 2/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1391730

BStBl II 1985, 58

BFHE 142, 135

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