Schlagwörter

Lohnsteuer, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung, Arbeitnehmer

 

Rechtsfrage (Thema)

Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a

 

Verfahrensgang

FG Köln (Entscheidung vom 27.01.2022; Aktenzeichen 6 K 2175/20)

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