Schlagwörter

Verbindliche Auskunft, Gebühr, Umwandlung, Antragsteller

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO § 89 Abs. 3 S. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 08.02.2023; Aktenzeichen 6 K 1330/20 AO)

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