Schlagwörter

Gewerbesteuerzerlegung, Windkraftanlage, Betriebsstätte, Gemeinde, Steueraufkommen, Rechtsverordnung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 2; GG Art. 106 Abs. 6, Art. 28 Abs. 2; AO § 12

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 18.01.2022; Aktenzeichen 8 K 100/19)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge