Schlagwörter
Mitunternehmerschaft, Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren, Dividende, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage (Thema)
Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 4h Abs. 3 S. 1, Abs. 1 S. 1; KStG § 8b Abs. 1-2; GewStG § 7 S. 4
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.10.2022; Aktenzeichen 8 K 8034/21) |
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