Schlagwörter

Nachträgliche Betriebsausgabe, Übertragung, Verbindlichkeit, Rückstellung, Unentgeltliche Übertragung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?

2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?

3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?

4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 3, § 4 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

Thüringer FG (Entscheidung vom 23.11.2021; Aktenzeichen 3 K 308/18)

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