Schlagwörter

Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, GmbH, Erweiterte Kürzung, Immobilie, Gewerblicher Grundstückshandel

 

Rechtsfrage (Thema)

Können die von der Rechtsprechung benannten Beziehungen eines Steuerpflichtigen zur Immobilienwirtschaft (auch benannt als hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, branchenkundig, oder unter explizierter Berufsbenennung als Grundstücksmakler, Architekt, Bauunternehmer), für die Fragestellung, ob bei einer juristischen Person ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Einfluss auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fünf-Jahres-Zeiträume (Halte- und Verwertungszeitraum) nehmen, wenn diese Beziehungen zur Immobilienwirtschaft bei einem Organ der juristischen Person vorliegen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2, § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 26.04.2023; Aktenzeichen 13 K 3367/20 G)

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