Schlagwörter

Grunderwerbsteuer, Rückerwerb, Anzeigepflicht, Frist

 

Rechtsfrage (Thema)

Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG:

Ist § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auch auf den Fall anwendbar, dass der rückgängig gemachte Erwerb für sich genommen nicht grunderwerbsteuerbar war?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GrEStG § 16 Abs. 2, § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 5

 

Verfahrensgang

FG München (Entscheidung vom 17.07.2023; Aktenzeichen 4 K 1269/22)

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