Schlagwörter
Grunderwerbsteuer, Rückerwerb, Anzeigepflicht, Frist
Rechtsfrage (Thema)
Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG:
Ist § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auch auf den Fall anwendbar, dass der rückgängig gemachte Erwerb für sich genommen nicht grunderwerbsteuerbar war?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GrEStG § 16 Abs. 2, § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 5
Verfahrensgang
FG München (Entscheidung vom 17.07.2023; Aktenzeichen 4 K 1269/22) |
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