Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine begünstigten Leistungen "aus der Tätigkeit als Schausteller" bei "ortsfester" Ausführung in einem Freizeitpark

 

Leitsatz (NV)

1. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1980/§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. e UStG 1973 regelt eine tätigkeits- und nicht personenbezogene Steuervergünstigung.

2. Erforderlich sind sog. ambulante, d. h. nicht ortsfest ausgeführte schaustellerische Leistungen i. S. v. § 30 UStDV 1980 (Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen).

3. Handelt es sich um Umsätze aufgrund von Leistungen auf einer ortsfesten Dauerveranstaltung (z. B. in einem Freizeitpark), ist die Steuervergünstigung auch dann nicht zu gewähren, wenn der Leistende im übrigen Schausteller ist.

 

Normenkette

UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d; UStG 1973 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. e

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 25.11.1993 - V R 46/91 (NV); BFH/NV 1995, 349

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132688

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