Entscheidungsstichwort (Thema)

Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Unterbeteiligung; voreheliche Lebensgemeinschaft rechtfertigt keine besondere Vertragsbeurteilung; Unzulässigkeit globaler Bezugnahmen

 

Leitsatz (NV)

1. Vereinbarungen über eine Unterbeteiligung können einer typischen stillen Gesellschaft gleichstehen und zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG führen. Solche Einkünfte können bis zur Höhe der erbrachten Einlage auch negativ sein.

2. Die persönlichen Beziehungen zwischen Mann und Frau vor der Eheschließung erlauben keine sinngemäße Anwendung der Rechtsprechung zu Verträgen unter Ehegatten (vgl. BFH/NV 1986, 148 und BFH/NV 1986, 452).

3. Eine globale Bezugnahme auf Gerichts- und Steuerakten kann die durch das Finanzgericht zu treffenden tatsächlichen Feststellungen nicht ersetzen.

 

Normenkette

EStG 1975 § 20 Abs. 1 Nr. 2; EStG 1977 § 20 Abs. 1 Nr. 4; HGB § 335 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 16.12.1986 - VIII R 10/85 (NV); BFH/NV 1987, 715

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132237

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