Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulagenbegünstigung von Ausrüstungsgegenständen für Fischkutter der ehemaligen DDR-Fischereiflotte

 

Leitsatz (NV)

1. Im Investitionszulagenrecht ist bei der Beurteilung der Frage, ob ein Wirtschaftsgut trotz der Verbindung mit einem anderen seine selbständige Bewertbarkeit behalten hat, für eine Übergangszeit auf die in den neuen Bundesländern bestehende Verkehrsanschauung abzustellen, wenn diese von der Verkehrsanschauung in den alten Ländern abweicht.

2. Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 (Drei-Tage-Frist) wird nicht widerlegt, wenn lediglich die Ablichtung einer Seite des Posteingangsbuchs vorgelegt wird, in dem nicht das Datum des Eingangs der Einspruchsentscheidung, sondern das der Eintragung vermerkt ist und überdies das Schriftbild der Eintragung vom einheitlichen Schriftbild der übrigen Eintragungen abweicht.

 

Normenkette

AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 366 S. 2; FGO § 47; InvZulG 1991 § 2 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 08.02.1996 - III R 127/93 (NV); BFH/NV 1996, 850

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132865

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