Entscheidungsstichwort (Thema)

Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung

 

Leitsatz (redaktionell)

Verpflichtet das Gesetz eine Person zur Abgabe einer Feststellungserklärung, kann das FA von dieser Person die Abgabe der Steuererklärung verlangen, und zwar unabhängig davon, ob auch andere Personen zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind oder sein könnten.

 

Orientierungssatz

1. Parallelentscheidung: BFH, 7.8.1990, IX R 94/89, NV.

2. Parallelentscheidung: BFH, 7.8.1990, IX R 95/89, NV.

 

Normenkette

AO 1977 § 180 Abs. 2, 2 V § 3 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 07.08.1990 - IX R 114/89 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132484

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