Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an Prozeßvollmacht; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ergebnisrichtigkeit der FG-Entscheidung; Verfassungsmäßigkeit des Behinderten-Pauschbetrages

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Prozeßvollmacht kann wegen berechtigter Zweifel an der Bevollmächtigung des Vertreters zur Führung des konkreten Rechtsstreits nur in besonderen Ausnahmefällen nicht anerkannt werden.

2. Soweit dem FG aus anderen Verfahren bekannt ist, daß der Vertreter vollmachtlos aufgetreten ist, können derartige Erkenntnisse zwar geeignet sein, die Legitimation des Vertreters auch im konkreten Verfahren in Zweifel zu ziehen. Allerdings kann dieser Umstand lediglich indiziell im Rahmen einer gebotenen Gesamtwürdigung mitberücksichtigt werden.

3. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist im Ergebnis unbegründet, wenn zwar ein ordnungsgemäß gerügter Verfahrensmangel vorliegt, das künftige Revisionsverfahren jedoch in der Sache keinen Erfolg hätte.

4. Eine entsprechende Anwendung des §126 Abs. 4 FGO im NZB-Verfahren ist auch nicht ausnahmsweise deshalb ausgeschlossen, weil bei einer Abweisung der Klage als unbegründet anstelle als unzulässig die Kosten des Klageverfahrens nicht dem Prozeßvertreter als vollmachtlosen Vertreter auferlegt werden könnten.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 62 Abs. 3 S. 1; EStG § 33b; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3, § 126 Abs. 4, § 145

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 30.10.1998 - III B 56/98 (NV); BFH/NV 1999, 635

 

Fundstellen

Haufe-Index 1133045

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge