Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung von Denk- und Erfahrungssätzen; Erhebung (verzichtbarer) Verfahrensrügen in einer NZB
Leitsatz (NV)
1. Die Verletzung von Denk- und Erfahrungssätzen durch das FG ist der Anwendung materiellen Rechts zuzuordnen und damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 7. November 1994 VIII B 34/94, BFH/NV 1995, 618).
2. Zur schlüssigen Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG wegen unterlassener Beweisaufnahme muß zusätzlich vorgetragen werden, daß der Verstoß bereits in der Vorinstanz gerügt wurde, oder weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (Anschluß an BFH-Beschluß vom 22. August 1995 I B 212/94, BFH/NV 1996, 57).
Normenkette
FGO §§ 76, 115 Abs. 3 S. 3, § 155; ZPO § 295
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
BFH/NV 1996, 700 |
BFH/NV 1996, 701 |
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