Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Sprungklage bei fehlender Zustimmung des FA
Leitsatz (NV)
Die Klage ist unzulässig und als Einspruch zu behandeln, wenn das FA der Sprungklage nicht zugestimmt hat. Hat das Finanzgericht die Sache deshalb durch Beschluß an das Finanzamt verwiesen, so ist eine dagegen erhobene Beschwerde unbegründet.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
BFH/NV 1988, 508 |
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