Entscheidungsstichwort (Thema)

Unternehmensbezogenheit der Grenzen gemäß § 24 Abs. 2 UStG 1973/1980

 

Leitsatz (NV)

1. Die in § 24 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. § 51 und 51a BewG aufgestellten Grenzen für Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe sind auf die umsatzsteuerrechtlich bedeutsame Tätigkeit des jeweiligen Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens bezogen.

2. Die für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebenden Grundsätze zur Entscheidung der Frage, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, sind für die Umsatzsteuer dann nicht anzuwenden, wenn es darum geht, den landwirtschaftlichen Betrieb einer bestimmten Person oder einer bestimmten Personenmehrheit als Unternehmer zuzuordnen.

 

Normenkette

BewG §§ 51, 51a; UStG 1973/1980 § 24 Abs. 2 Nr. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 15.10.1993 - V B 72/93 (NV); BFH/NV 1994, 666

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132676

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