Entscheidungsstichwort (Thema)

Divergenz; Zurechnung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit

 

Leitsatz (NV)

1. Der Zulassungsgrund der Divergenz kommt nicht in Betracht, wenn die angeblich abweichenden Überlegungen für das angefochtene Urteil nicht entscheidungserheblich waren.

2. Einkünfte werden demjenigen zugerechnet, der über die Teilnahme am Markt durch Verwertung von Leistungen und über die Leistungserstellung disponieren kann, wobei der Ertrag aus einem Gewerbebetrieb gewöhnlich durch den Einsatz von Betriebskapital und Unternehmertätigkeit erzielt wird.

 

Normenkette

EStG § 15; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 116 Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Urteil vom 19.06.2007; Aktenzeichen 8 K 2448/05)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1969730

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