Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung einer NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Die Bezeichnung von Unterschieden in den Sachverhalten des angefochtenen Urteils und der vom Finanzgericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Rechtsprechung reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus.

2. Die Behauptung unrichtiger Rechtsanwendung genügt zur Darlegung einer Divergenz nicht.

3. Ein Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist nicht darin zu sehen, daß die schriftliche Urteilsbegründung nicht den im Verkündungstermin mitgeteilten Entscheidungsgründen entspricht.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 3 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 13.12.1996 - III B 56/95 (NV); BFH/NV 1997, 581

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132909

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