Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH für Beschwerdeverfahren

 

Leitsatz (NV)

Beantragen die Beschwerdeführer Prozeßkostenhilfe für das Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision, müssen sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH innerhalb der Frist zur Einlegung der Beschwerde alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe geschaffen haben. Dazu gehört nicht nur, daß sie einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen, sondern auch, daß sie innerhalb der Bescherdefrist eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegen (z. B. BFH-Beschluß vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823).

 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1

 

Fundstellen

BFH/NV 1997, 60

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