Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Betriebsaufspaltung

 

Leitsatz (NV)

Wenn die Kläger lediglich unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474) fehlende Ausführungen der Vorinstanz zur Frage der Fortführung des Einzelunternehmens ohne entsprechendes Personal sowie einen Verstoß gegen das genannte BFH-Urteil im Hinblick auf den Umfang der zur Verfügung gestellten Betriebsgrundlagen geltend machen, rügen sie damit nur die fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall, mithin materiell-recht liche Mängel der Vorentscheidung. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage ist damit nicht schlüssig dargetan.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3

 

Fundstellen

BFH/NV 1997, 886

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