Entscheidungsstichwort (Thema)
Latente Ertragsteuerbelastung
Leitsatz (NV)
Die sogenannte latente Ertragsteuerbelastung hat auf die Bewertung des durch Erbfolge eingetretenen Vermögensanfalles keinen Einfluß. Insoweit gibt es daher keine klärungsbedürftige Frage, welche die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen könnte. Dabei ist unerheblich, daß die Ertragsteuerbelastung für den Erben unterschiedlich sein kann, je nachdem, ob der Erblasser seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG ermittelt hatte.
Normenkette
ErbStG 1974 § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 06.12.1989 - II B 70/89 (NV); BFH/NV 1990, 643
Fundstellen
Dokument-Index HI1132433 |
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