Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung einer Beschwerdeschrift im Hinblick auf Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 BFHEntlG
Leitsatz (NV)
Eine Beschwerdeschrift, die den Briefkopf einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH trägt, die Gesellschaft als Absenderin ausweist und von einem Steuerberater unterzeichnet ist, der die Geschäfte der Gesellschaft führt, ist als eine Beschwerdeschrift der Gesellschaft auszulegen, sofern sie keinen Hinweis darauf enthält, daß der Unterzeichner nicht als Geschäftsführer der Gesellschaft handelte.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Sätze 1-2
Fundstellen
Haufe-Index 419803 |
BFH/NV 1994, 652 |
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