Zur Berücksichtigung der Grundsteuerbelastung gilt Abschnitt 2.17 Abs. 1 entsprechend. Die Höhe der Zu- oder Abrechnungen ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Tabelle Ho 7

Zu- oder Abrechnungen für Grundsteuerbelastung

(feste Sätze)
Hebesatz Zu- oder Abrechnungen in v. H. der HoBZ
bis 80 + 9
81 — 116 + 6
117 — 155 + 3
156 — 244 ± 0
245 — 283 — 3
284 — 319 — 6
320 und mehr — 9

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