Für Versicherungsunternehmen haben die aufsichtsrechtlichen Regelungen einen großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Geschäftsaktivität. Hierbei lassen sich durch den Einsatz von Zweigniederlassungen erhebliche Vorteile erzielen. Diese bestehen z. B. darin, dass ein in einem EU- oder EWR-Staat ansässiges Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, im Inland ein Versicherungsgeschäft über eine Zweigniederlassung durchzuführen, ohne dass hierfür eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Aus steuerlicher Sicht ist hiermit i. d. R. eine Betriebsstätte verbunden.[1] Außerdem lässt sich eine Reihe von weiteren Vorteilen gegenüber der Errichtung von Tochterkapitalgesellschaften erlangen, die sowohl steuerlicher als auch außersteuerlicher Art sind.[2]

[2] Überblick z. B. bei Grote, in Löwenstein/Looks/Heinsen, Betriebsstättenbesteuerung, 2011, Rz. 1276ff.

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