Bei nationalen Sachverhalten führen Beanstandungen der Außenprüfung häufig nur zu Steuerverschiebungen; endgültige Steuerausfälle sind bei rein nationalen Gestaltungen innerhalb von Konzernen selten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann das inl. Steueraufkommen dagegen endgültig gemindert werden. Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen, insbesondere Verrechnungspreise, werden daher besonders intensiv von der Außenprüfung geprüft. Die Ermittlungsmöglichkeiten des Außenprüfers sind jedoch dadurch eingeschränkt, dass seine Befugnisse an der Grenze enden, er also nur den innerstaatlich verwirklichten Teil des Sachverhalts überprüfen kann. Eine effektive Außenprüfung grenzüberschreitender Sachverhalte erfordert daher eine Prüfung auch der im Ausland verwirklichten Sachverhaltselemente. Die Ausdehnung der Befugnisse von Außenprüfern auf das Gebiet anderer Staaten setzt entsprechende völkerrechtliche Vereinbarungen voraus.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge